Hausordnung
Hausordnung des Schullandheimes Waldhaus
Brandschutz
In allen Räumen des Schullandheimes ist offenes Feuer und Rauchen ausnahmslos verboten.
Alle Schlafräume sind mit Rauchmeldern ausgestattet, die Fluchtpläne hängen in den Räumen aus.
Die Fluchttüren sind nur im Brandfall zu benutzen. Das Betreuungspersonal erhält von unserem Hauspersonal bei Anreise eine Einweisung in den Brandschutz.
Jugendschutz
Im Schullandheim gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes.
Müllentsorgung
Bitte halten Sie das Abfallaufkommen gering und sorgen für eine Trennung des Mülls.
Energie
Wir bitten Sie um umsichtigen Umgang mit Wasser und Energie. Bitte vermeiden Sie unnötige Beleuchtung und lüften Sie während der Heizperiode nur kurz.
Ein- und Ausgang
Straßenschuhe sind bitte im Eingangsbereich zu wechseln und das Haus darf nur in Hausschuhen betreten werden. Nasse, feuchte oder schmutzige Schuhe und Kleidung bitte nicht in den Zimmern aufhängen.
Sicherheit
Das Betreuungspersonal erhält von unserem Hauspersonal eine Einweisung in die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Hierzu gehören die Lichtanlage und die Alarmanlage.
Schlafräume
In den Schlafräumen sind aus hygienischen Gründen die Matratzen, Kopfkissen und Bettdecken zu beziehen. Laken, Bezug und Kopfkissenbezug sind mitzubringen bzw. können zum Preis von 6,50 € ausgeliehen werden. Handtücher und Hausschuhe werden nicht gestellt.
Tischdienst
Den Tischdienst regeln die Gruppenbetreuer. Das Betreuungspersonal beaufsichtigt den Tischdienst und sorgt dafür, dass der Tischdienst vor Antritt seines Dienstes die Hände entsprechend der geltenden Hygienevorschriften wäscht. Einzelheiten hierzu sind bei unserem Hauswirtschaftspersonal zu erfragen. Nach dem Essen räumt der Tischdienst das Geschirr ab, reinigt die Tische, stuhlt auf und fegt den Speiseraum durch.
Zimmer
Bitte auf den Zimmern keine Mahlzeiten oder Getränke einnehmen, Betten und Schränke nicht verschieben.
Duschräume
Bitte lüften Sie die Duschräume nach der Benutzung.
Einrichtung
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes übernehmen Sie unser Haus in einem einwandfreien Zustand. Wir bitten Sie mit jeglicher Einrichtung pfleglich umzugehen, auch im Interesse folgender Gruppen.
Außenbereich
Die Benutzung der Liegenschaft und der Spielgeräte erfolgt auf eigene Haftung.
Abreise
Vor der Abreise sind bitte alle Abfälle auf dem Gelände und im Haus zu beseitigen. Alle Räume sind besenrein zu hinterlassen. Nach Räumung und Säuberung findet die Hausabnahme statt.
Schäden
Der Gast haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden. Für Wertgegenstände und persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen.
Allergien
De Gruppenleitung wird gebeten, uns vor Beginn des Aufenthaltes über eventuelle Allergien, Unverträglichkeiten oder andere Besonderheiten einzelner Gäste zu informieren.
Zecken
Bitte achten Sie darauf, ob Teilnehmer*innen Ihrer Gruppe von Zecken gebissen wurden.
Abrechnung
Im Anschluss an Ihren Aufenthalt erhalten Sie von uns eine Rechnung. Bitte überweisen Sie diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Mieter*in bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen haben, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei gebuchter Vollverpflegung 40 % des vereinbarten Preises und bei Selbstversorgern 20 % des Übernachtungspreises. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
________________________ ______________________
Ort, Datum Unterschrift, ggf. Stempel der Einrichtung
Haus-Anschrift: Ihr Ansprechpartner:
Schullandheim Waldhaus Katharina Pollet
Grenzstraße 17 Tel.: 04421 9884-14
26340 Zetel Handy: 0176 43480560
Tel.: +49 (0)4452 918211
Fax: +49 (0)4452 918212